Suche nach Medikamenten, Symptomen, PZNs

Suche nach Medikamenten, Symptomen, PZNs

Die neuen pharmazeutischen Dienstleistungen im Überblick:

 

Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Worum geht es?

Viele Menschen haben die Diagnose, dass ihr Blutdruck zu hoch ist, und nehmen dagfegen Medikamente. Wir in der Apotheke helfen bei der Kontrolle, ob die Therapie gut angeschlagen hat, indem wir vor Ort den Blutdruck messen und schauen, ob alles in Ordnung ist.

Wer hat Anspruch darauf?

Wenn ihr Arzt ihnen blutdrucksenkende Mittel verschrieben hat, dann haben Sie alle zwölf Monate auf die Blutdruckmessung als pharmazeutische Dienstleistung. Hat sich Ihr Medikament geändert, können wir in der Apotheke auch zwischendurch messen.

Wer trägt die Kosten?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wenn sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen sie uns an.

 

 

 

Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Worum geht es?

Viele Menschen erhalten Medikamente zum Inhalieren. Die standardisierte Einweisung in die korrekte Anwendung von Arzneimitteln zur Inhalation soll Sie unterstützen und die Therapie verbessern.

Wer hat Anspruch darauf?

Ab einem Alter von sechs Jahren haben Sie Anspruch auf eine Einweisung, wenn Ihnen ein Inhalationsgerät verordnet wurde und im vergangenen Jahr keine Einweisung mit praktischer Übung stattgefunden hat. Die Einweisung kann jährlich wiederholt werden. Auch bei einem Wechsel des Inhalationsgerätes ist eine weitere Einweisung möglich.

Wer trägt die Kosten?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wenn sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen sie uns an.

 

 

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Worum geht es?

Viele Menschen nehmen dauerhaft fünf oder mehr Medikamente ein. Ihr Risiko für arzneimittelbezogene Probleme steigt dadurch stark an. Wir in der Apotheke können durch professionelle Beratung dazu beitragen, dass diese sogenannte Polymedikation wirksam und sicher verläuft.

Wer hat Anspruch darauf?

Wenn sie ambulant versorgt werden und dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen, die nach ärztlicher Verordnung systemisch (also auf den ganzen Organismus) wirken oder inhaliert werden, dann haben Sie alle zwölf Monate Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung. Bei erheblichen Umstellungen Ihrer Medikation sind auch zusätzliche Termine möglich.

Wer trägt die Kosten?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Wenn sie Fragen haben oder unsicher sind, sprechen sie uns an.